#Chlorothalonil-Verbot

#Chlorothalonil-Verbot
#Chlorothalonil-Verbot

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat im Zuge der gezielten Überprüfung alle chlorothalonilhaltigen Pflanzenschutzmittel überprüft und hat per 10.12.2019 wie folgt verfügt. Gestützt auf Art. 43 Abs. 3 der Pflanzenschutzmittel-Verordnung verfallen

  1. Alle Bewilligungen und Verkaufserlaubnisse, die Chlorothalonil enthalten, in unserem Fall unser Produkt Defensor SC
  2. Die übliche Ausverkaufsfrist von 1 Jahr wird nicht gewährt. Lagerbestände sind auf eigene Kosten fachgerecht und gesetzeskonform zu entsorgen
  3. Die übliche Aufbrauchfrist von 1 Jahr, welche normalerweise im Anschluss an die Ausverkaufsfrist läuft, wird ebenfalls nicht gewährt.

Dies hat zur Folge, dass alle chlorothalonilhaltigen Produkte in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden dürfen und fachgerecht bei der kommunalen Entsorgungsstellen oder anderen Annahmestellen abgegeben werden müssen. Für weitere Informationen zu den Gründen und zum Rückzug der Bewilligung entnehmen Sie unten stehenden Links:

https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/services/medienmitteilungen.msg-id-77491.html

https://www.bauernzeitung.ch/artikel/blw-verbietet-chlorothalonil

https://www.srf.ch/news/schweiz/chlorothalonil-verboten-krebserregendes-pflanzenschutzmittel-verliert-seine-zulassung

https://www.dergartenbau.ch/artikel/verwendungsverbot-fuer-chlorothalonil-ab-dem-1-januar-2020

 

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