Feuerbrand: Die Überwachung bleibt wichtig
Die Bakterienkrankheit ist seit dem 1. Januar neu geregelt. Ein Befall ist je nach Gebiet noch melde-, aber nicht mehr rodungspflichtig. Eine Übersicht der Kantone Thurgau, St. Gallen und Zürich.
Quelle: www.bauernzeitung.ch