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Feuerbrand: Die Überwachung bleibt wichtig

Die Bakterienkrankheit ist seit dem 1. Januar neu geregelt. Ein Befall ist je nach Gebiet noch melde-, aber nicht mehr rodungspflichtig. Eine Übersicht der Kantone Thurgau, St. Gallen und Zürich.

Quelle: www.bauernzeitung.ch

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