Anwendungseinschränkungen für unser Produkt «Sauberstein» ab 1.12.2020
Das BAG informiert über zukünftige Einschränkungen in der Anwendung bestimmter Biozid-Produkte – unter anderem unsere Produkte Sauberstein und Grünweg.
Das BAG informiert über zukünftige Einschränkungen in der Anwendung bestimmter Biozid-Produkte – unter anderem unsere Produkte Sauberstein und Grünweg.
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2 Comments
Hallo
Darf man denn nun Sauberstein nach dem 1.12.2020 noch verwenden oder nicht?
Freundliche Grüsse
Lieber Urs
Besten Dank für deine Anfrage zur kommenden Anwendungseinschränkung bei Sauberstein. Die Situation stellt sich ab 1.12.2020 wie folgt dar: Du darfst und kannst Sauberstein auch nach dem 1.12.2020 noch anwenden, allerdings nur noch an Fassaden (vertikal) und nicht mehr auf dem Boden (horizontal). Die Anwendungseinschränkung verhält sich gleich wie bei all den Totalherbiziden, welche seit Jahren ebenfalls über einen ergänzenden Gesetzestext in der Anwendung auf «Nichtkulturfläche» eingeschränkt werden.
Der besagte Gesetzestext: «Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist verboten.»
Solltest du noch weitere Fragen haben, kontaktier uns doch unter +41 71 955 00 55.
herbstliche Grüsse aus Wilen