Sauberstein – Anwendungseinschränkungen ab 1.12.2020

Sauberstein – Anwendungseinschränkungen
Sauberstein – Anwendungseinschränkungen

Anwendungseinschränkungen für unser Produkt «Sauberstein» ab 1.12.2020

Das BAG informiert über zukünftige Einschränkungen in der Anwendung bestimmter Biozid-Produkte – unter anderem unsere Produkte Sauberstein und Grünweg

Algen und Moose – Artikel vom BAG

Wir freuen uns über jeden geteilten, gelikten, gefolgten und getweeteten Artikel.
2 Comments
  1. Hallo
    Darf man denn nun Sauberstein nach dem 1.12.2020 noch verwenden oder nicht?
    Freundliche Grüsse

    • Lieber Urs
      Besten Dank für deine Anfrage zur kommenden Anwendungseinschränkung bei Sauberstein. Die Situation stellt sich ab 1.12.2020 wie folgt dar: Du darfst und kannst Sauberstein auch nach dem 1.12.2020 noch anwenden, allerdings nur noch an Fassaden (vertikal) und nicht mehr auf dem Boden (horizontal). Die Anwendungseinschränkung verhält sich gleich wie bei all den Totalherbiziden, welche seit Jahren ebenfalls über einen ergänzenden Gesetzestext in der Anwendung auf «Nichtkulturfläche» eingeschränkt werden.
      Der besagte Gesetzestext: «Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist verboten.»

      Solltest du noch weitere Fragen haben, kontaktier uns doch unter +41 71 955 00 55.
      herbstliche Grüsse aus Wilen

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