#Feuerbrand
Feuerbrand: Die Überwachung bleibt wichtig Die Bakterienkrankheit ist seit dem 1. Januar neu geregelt. Ein Befall ist je nach Gebiet noch melde-, aber nicht mehr rodungspflichtig. Eine Übersicht der Kantone Thurgau, St. Gallen und Zürich. Quelle: www.bauernzeitung.ch Lesen Sie hier den Artikel Click Here