Update Pflanzenschutzmittelverordnung

ausserordentliche Preisanpassung
ausserordentliche Preisanpassung

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde

Juli 2023

Die Mühen haben sich gelohnt. Das vom Bundesrat verabschiedete Verordnungspaket Herbst 2022 mit der Änderung der Pflanzenschutz-mittelverordnung (PSMV) und der sofortigen Anwendungseinschrän-kung gewisser PSM für Profianwender in Siedlungsgebieten wurde abgeändert. Dazu wurde nachträglich ein neuer Artikel 86j erstellt.

Neu wird für die betroffenen Mittel eine Übergangsfrist bis 31.12.2026 gewährt. Entsprechend findet keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des Profianwenders gegenüber dem Hobbygärtner mehr statt. Die neue Verordnung ist ab 01.07.2023 gültig. Folgender Link führt Sie auf die entsprechende Seite des Bundes zum Originaldokument:
 
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/340/de
 
Herzlichen Dank für Ihre Geduld! 
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine erfolgreiche und wüchsige Gartensaison.

Patrick Sauder & Renovita-Team

 

Januar 2023

Zusammen mit dem Erhalt unseres Produktsortiments 2023 haben Sie im Januar einen Begleitbrief mit Informationen zu einschneidenden Änderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) erhalten. Darin haben wir auf die paradoxe Situation hingewiesen, die durch die Anwendungseinschränkung des Artikels 68, Abs. 4 PSMV für berufliche Verwender entsteht.

Da die Verordnung per 01.01.2023 gültig ist, dürfen gewisse Mittel vom beruflichen Verwender seit Beginn des Jahres in Siedlungsgebieten nicht mehr eingesetzt werden, obschon diese eine noch gültige Zierpflanzenbewilligung haben. Eine Übergangsfrist für berufliche Verwender gibt es nicht – im Gegensatz zu den Hobbygärtnern! Auch für diese Benutzergruppe kommen die strengeren Kriterien für den Einsatz von PSM zum Tragen. Für sie jedoch wurde eigens ein Verordnungsartikel (Art. 86 h PSMV) geschaffen, der eine Übergangsfrist definiert.
Hierin liegt die groteske Situation, dass über einen Zeitraum von maximal 4 Jahren der Hobbyanwender PSM in seinem Garten einsetzen darf, die der professionelle Verwender, also Sie geschätzte Kund*innen, seit 01.01.2023 nicht mehr dürfen. 

Deshalb haben wir grosse Anstrengungen unternommen und an verschiedenen politischen Stellen auf diese nicht nachvollziehbare Situation hingewiesen. So weit haben wir Sie bereits informiert. Wir haben Ihnen versprochen, dass wir Sie erneut informieren werden, sollte sich die Situation zwischenzeitlich verändern.
Wie es scheint, haben sich die Bemühungen ausgezahlt. Es ist bis jetzt noch nichts Schriftliches oder Handfestes vorliegend. Wir haben aber von mehreren unterschiedlichen, voneinander unabhängigen, politischen Seiten Informationen erhalten, dass der für das Verordnungspaket verantwortlichen Behörde, dem BAFU (Bundesamt für Umwelt), die Problematik bewusst ist und sie unsere dargelegte Argumentation nachvollziehen können. Offensichtlich soll bis Mitte des Jahres eine Änderung der PSVM erfolgen und für die Profigärtner ebenfalls eine Übergangsfrist eingeräumt werden. Diese Änderung der PSMV wird dann rückwirkend per 01.01.2023 wirksam werden.

Wir dürfen demzufolge davon ausgehen, dass sich die beschriebene Problematik lösen wird und Sie wie auch wir die gewünschte Planungssicherheit erhalten.

Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf dürfen Sie sich gerne an uns im Büro oder Ihren Fachberater wenden. Wir werden Sie ebenfalls weiterhin auf dem Laufenden halten.

Für die neue Saison wünschen wir Ihnen viel Kraft, Erfolg und gute Arbeit und freuen uns auf den nächsten Kontakt mit Ihnen.

 

Patrick Sauder & Renovita-Team

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